Information vom 16.02.2022
Mit der Covid-19-Verordnung besondere Lage hat der Bund gegenüber Bevölkerung, Organisationen und Institutionen sowie den Kantonen Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie angeordnet. Diese Massnahmen dienten primär dazu, die Verbreitung des Coronavirus (Sars-CoV-2) zu verhindern und Übertragungsketten zu unterbrechen.
Mit Entscheid vom 16. Februar 2022 hebt der Bundesrat die meisten bisher geltenden Schutzmassnahmen auf. Für Organisatorinnen und Organisatoren von Veranstaltungen ändert sich dadurch insbesondere folgendes (Aufzählung nicht abschliessend):
Demzufolge ist es ab dem 17. Februar 2022 wieder erlaubt, Veranstaltungen in jeglicher Grösse im Innen- und im Aussenraum durchzuführen. Auch der Kanton Aargau hat keine weitergehenden Einschränkungen betreffend Veranstaltungen beschlossen. Wir appellieren jedoch an Ihre Eigenverantwortung, weiterhin sinnvolle Schutz- und Hygienemassnahmen umzusetzen. Das Coronavirus zirkuliert nach wie vor und die Ansteckungszahlen sind weiterhin hoch.
Quelle:
KANTON AARGAU
Departement Gesundheit und Soziales